(1) Anbieter der Software-as-a-Service-Plattform coreando® ist die
REIMEDIA GmbH
Amtsstraße 25a
59073 Hamm
Deutschland
nachfolgend „Anbieter" genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung von coreando® einschließlich der angebotenen Apps, Module, Erweiterungen, Schnittstellen, Speicherleistungen und sonstigen digitalen Leistungen.
(3) Kunden können insbesondere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Vereine, Verbände, Stiftungen, juristische Personen sowie sonstige Organisationen sein.
(4) Verbraucher ist ausschließlich eine natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(5) Soweit nachfolgend zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird, gelten die jeweiligen Sonderregelungen vorrangig.
(6) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(1) coreando® ist eine webbasierte Softwareplattform zur digitalen Organisation und Unterstützung von betrieblichen, organisatorischen und administrativen Abläufen.
(2) Je nach Tarif können insbesondere folgende Anwendungen und Funktionen zur Verfügung stehen:
(3) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls einem individuellen Angebot.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten technischen Funktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg des Kunden.
(5) Soweit Funktionen ausdrücklich als „Beta", „Test", „Preview", „in Entwicklung" oder vergleichbar bezeichnet werden, können diese funktional eingeschränkt sein und geändert oder eingestellt werden.
(1) Die Darstellung von Tarifen und Leistungen auf der Webseite stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebots.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
(3) Bei einem elektronischen Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Informations- und Gestaltungspflichten eingehalten.
(4) Der Kunde hat bei Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
(5) Der Anbieter kann einen Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei:
(1) Soweit angeboten, kann coreando® zunächst für einen ausdrücklich angegebenen Zeitraum kostenfrei getestet werden.
(2) Der derzeit angebotene vierzehntägige Testzugang endet nach Ablauf des Testzeitraums automatisch.
(3) Eine automatische Umwandlung eines kostenlosen Testzugangs in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nicht.
(4) Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine gesonderte Buchung oder Vereinbarung.
(5) Nach Ablauf eines Testzugangs sperrt der Anbieter den Zugang. Die im Testkonto enthaltenen Daten bleiben für eine Woche ab Ablauf des Testzeitraums gespeichert. Bucht der Kunde innerhalb dieser Woche einen kostenpflichtigen Tarif, bleiben die im Testkonto vorhandenen Daten erhalten und werden in den gebuchten Tarif übernommen. Erfolgt innerhalb dieser Woche keine Buchung, werden die Daten nach Ablauf der Woche gelöscht.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Ablauf des Testzeitraums Daten zu exportieren, soweit ihm eine entsprechende Exportfunktion zur Verfügung steht.
(7) Mit der Anforderung eines kostenlosen Testzugangs erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter die hierbei angegebene E-Mail-Adresse während und nach Ablauf der Testphase nutzt, um über den Status des Testzugangs zu informieren und ihm die Fortsetzung der Nutzung im Rahmen eines kostenpflichtigen Tarifs anzubieten. Diese Kontaktaufnahme erfolgt, soweit rechtlich zulässig, auf Grundlage der bei der Anforderung erteilten Einwilligung beziehungsweise des berechtigten Interesses des Anbieters an der Gewinnung von Neukunden für den zuvor angefragten Testzugang (Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. lit. f DSGVO). Der Kunde kann dieser Kontaktaufnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, etwa über den Abmeldelink in der jeweiligen E-Mail oder durch formlose Nachricht an info@reimedia.de.
(8) Unabhängig von der Löschung der übrigen im Testkonto enthaltenen Daten speichert der Anbieter zu diesem Zweck einen kryptografischen Hash der für den Testzugang verwendeten E-Mail-Adresse über das Ende der Testphase hinaus fort, um wiederholte kostenlose Testzugänge mit derselben E-Mail-Adresse zu verhindern; die E-Mail-Adresse selbst wird gelöscht. Dies erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Anbieters an einer missbrauchsfreien Nutzung des Testangebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(1) Der Kunde erhält entsprechend dem gebuchten Tarif Zugriff auf coreando®.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
(3) Benutzerkonten dürfen nur von den jeweils hierzu berechtigten Personen verwendet werden.
(4) Der Kunde ist für die von ihm eingerichteten Benutzer, Rollen und Berechtigungen verantwortlich.
(5) Der Kunde hat Zugänge ehemaliger Mitarbeiter, Mitglieder oder sonstiger nicht mehr berechtigter Personen unverzüglich zu deaktivieren.
(6) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet werden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
(7) Der Anbieter darf einen Zugang vorübergehend sperren, wenn dies zur Abwehr einer konkreten Sicherheitsgefahr erforderlich ist.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, coreando® ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieses Vertrags zu nutzen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
(3) Der Kunde darf coreando® nicht verwenden:
(4) Bei schwerwiegenden Verstößen darf der Anbieter den Zugang nach Interessenabwägung vorübergehend sperren.
(1) Die vom Kunden in coreando® eingegebenen oder hochgeladenen Daten bleiben dem Kunden zugeordnet.
(2) Der Anbieter erhält lediglich diejenigen Rechte zur Speicherung, Verarbeitung, Vervielfältigung und technischen Bereitstellung, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
(3) Der Anbieter macht sich Kundendaten nicht zu eigen.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass er zur Speicherung und Verarbeitung der von ihm übermittelten Daten berechtigt ist.
(5) Wird der Anbieter aufgrund vom Kunden rechtswidrig eingestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(6) Gegenüber Verbrauchern gilt die vorstehende Freistellung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) Im Verhältnis zum Anbieter bleibt der Kunde grundsätzlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich.
(4) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.
(5) Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von coreando®.
(1) Der Anbieter strebt eine hohe technische Verfügbarkeit von coreando® an.
(2) Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung abgeschlossen wurde, wird keine hundertprozentige oder ununterbrochene Verfügbarkeit geschuldet.
(3) Nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten gelten insbesondere:
(4) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb typischer Hauptnutzungszeiten durchgeführt.
(5) Der Anbieter darf die Plattform vorübergehend einschränken, soweit dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs erforderlich ist.
(1) Der Umfang des Supports richtet sich nach dem gebuchten Tarif.
(2) Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, werden keine bestimmten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten garantiert.
(3) Supportleistungen umfassen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder Unternehmensberatung.
(1) coreando® wird fortlaufend technisch und funktional weiterentwickelt.
(2) Der Anbieter darf Funktionen ändern, erweitern, ersetzen oder technisch neu gestalten, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(3) Sachliche Gründe sind insbesondere:
(4) Wesentliche vereinbarte Hauptfunktionen dürfen während einer laufenden Vertragsperiode nicht ohne sachlichen Grund erheblich zum Nachteil des Kunden eingeschränkt werden.
(5) Gegenüber Verbrauchern erfolgen Änderungen digitaler Leistungen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 327 ff. BGB.
(1) Der Anbieter darf jederzeit Updates und Sicherheitsaktualisierungen durchführen.
(2) Soweit Aktualisierungen für die Funktionsfähigkeit oder Sicherheit erforderlich sind, kann die weitere Nutzung eine aktuelle Software- oder Browserversion voraussetzen.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden erforderliche Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt.
(1) coreando® kann Schnittstellen zu Anwendungen und Leistungen Dritter bereitstellen.
(2) Für Dienste Dritter können zusätzliche Geschäfts- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine von einem Drittanbieter bereitgestellte Schnittstelle dauerhaft aufrechtzuerhalten, wenn:
(4) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Fehler, die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines externen Dienstleisters liegen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
(1) coreando® kann Funktionen enthalten, die künstliche Intelligenz oder automatisierte Verfahren einsetzen.
(2) Automatisch oder durch KI erzeugte Ergebnisse können trotz sorgfältiger technischer Umsetzung fehlerhaft, unvollständig oder missverständlich sein.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, solche Ergebnisse vor einer geschäftlich, rechtlich oder wirtschaftlich bedeutsamen Verwendung zu prüfen.
(4) KI-Ausgaben stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung dar.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Ergebnisse sachlich richtig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
(6) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Der Kunde kann – soweit angeboten – insbesondere zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung wählen.
(3) Die Gebühren für die jeweils gewählte Vertragsperiode werden im Voraus berechnet.
(4) Bei monatlicher Vertragslaufzeit wird die Gebühr für jeweils einen Vertragsmonat im Voraus berechnet.
(5) Bei jährlicher Vertragslaufzeit wird die Gebühr für jeweils zwölf Vertragsmonate im Voraus berechnet.
(6) Die gewählte Abrechnungsperiode entspricht grundsätzlich zugleich der vertraglichen Bindungsperiode, soweit für Verbraucher nachfolgend keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gelten.
(7) Gegenüber Unternehmern werden Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart sind.
(8) Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.
(9) Optionale Zusatzleistungen oder Erweiterungen werden jeweils monatlich im Voraus berechnet.
(1) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail übermittelt.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde kann die jeweils vom Anbieter angebotenen Zahlungsarten nutzen.
(4) Eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift ist möglich, soweit der Kunde dem Anbieter ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
(6) Ändert sich die Bankverbindung, hat der Kunde dies rechtzeitig mitzuteilen.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen und Vorabinformationen zu bevorstehenden SEPA-Abbuchungen elektronisch zu übermitteln.
(1) Kommt es zu einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten der Rücklastschrift.
(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Der Anbieter kann nach einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift für zukünftige Zahlungen eine andere zumutbare Zahlungsart verlangen.
(1) Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
(2) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu coreando® nach vorheriger Mitteilung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren.
(3) Gegenüber Verbrauchern erfolgt die Sperrung nur unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Vorschriften und nach angemessener Interessenabwägung.
(4) Die Sperrung endet nach vollständigem Ausgleich der fälligen Forderungen einschließlich gegebenenfalls entstandener Verzugskosten.
(5) Die vertragliche Zahlungspflicht besteht während einer berechtigten Sperrung fort.
(6) Der Kunde kann aus einer berechtigten Sperrung wegen eigenen Zahlungsverzugs keine Ansprüche wegen fehlender Nutzungsmöglichkeit herleiten.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(8) Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB verlangt werden.
(9) Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
(10) Dauert der Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung fort, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(1) Diese Regelung gilt für Unternehmer und sonstige Kunden, soweit sie nicht als Verbraucher handeln.
(2) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Abrechnungsperiode.
(3) Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Vertragslaufzeit jeweils einen Monat.
(4) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Vertragslaufzeit jeweils zwölf Monate.
(5) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode automatisch um die gleiche Vertragsperiode – ein Monatsvertrag um einen weiteren Monat, ein Jahresvertrag um weitere zwölf Monate – sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird.
(6) Die ordentliche Kündigung muss dem Anbieter spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode zugehen.
(7) Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch entsprechend Absatz 5.
(8) Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung während einer laufenden Vertragsperiode nicht anteilig erstattet.
(9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Bei Verbrauchern kann eine anfängliche Vertragslaufzeit von einem Monat oder zwölf Monaten vereinbart werden.
(2) Die Vergütung für diese anfängliche Vertragslaufzeit wird im Voraus berechnet.
(3) Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht erneut um eine feste Jahres- oder Monatslaufzeit, sondern wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.
(4) Der Verbraucher kann den verlängerten Vertrag anschließend jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
(5) Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich im Voraus, sofern nicht eine andere für den Verbraucher günstigere oder gesetzlich zulässige Regelung vereinbart wird.
(6) Weitergehende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
(7) Soweit der Verbraucher den Vertrag über die Webseite abschließen kann, stellt der Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung.
(1) Kündigungen können mindestens in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über eine hierfür bereitgestellte Funktion innerhalb von coreando®.
(2) Für Unternehmer kann die Kündigung insbesondere an die vom Anbieter hierfür angegebene E-Mail-Adresse oder über das Kundenkonto erfolgen.
(3) Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton.
(4) Eine bloße Nichtnutzung von coreando® gilt nicht als Kündigung.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
Soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung zumutbar und gesetzlich erforderlich ist, erfolgt die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist.
(1) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif kann grundsätzlich während einer laufenden Vertragsperiode erfolgen.
(2) Zusätzliche Gebühren werden für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Vertragsperiode im Voraus berechnet.
(3) Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wird grundsätzlich erst zum Beginn der nächsten Vertragsperiode wirksam.
(4) Voraussetzung hierfür ist, dass der gewünschte Tarif technisch mit dem vorhandenen Datenbestand vereinbar ist.
(5) Der Kunde ist für eine gegebenenfalls erforderliche Reduzierung von Nutzern, Speicherplatz oder sonstigen Ressourcen verantwortlich.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung von coreando® ein.
(2) Sämtliche darüber hinausgehenden Rechte an Software, Quellcode, Datenbankstruktur, Benutzeroberfläche, Design, Dokumentation, Marken, Logos, Konzepten und sonstigem geistigem Eigentum verbleiben beim Anbieter beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
(3) Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
(4) Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige technische Analyse ist nur im zwingend gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.
(1) Der Kunde hat technische Störungen und Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar zu melden.
(2) Der Anbieter ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(3) Der Anbieter kann einen Mangel nach eigener Wahl insbesondere durch Fehlerbehebung, Update, Workaround oder Ersatzfunktion beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
(4) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Beeinträchtigung verursacht wurde durch:
(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
(1) Für Verbraucherverträge über coreando® gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über digitale Produkte gemäß §§ 327 ff. BGB.
(2) Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(3) Dies gilt insbesondere für:
(4) Im Konfliktfall gehen zwingende Verbraucherschutzvorschriften diesen AGB vor.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung wegen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
(6) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit zusätzlich auf die innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des schädigenden Ereignisses für coreando® gezahlte Nettovergütung begrenzt, soweit diese Begrenzung im Einzelfall rechtlich zulässig ist.
(7) Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder Verlust von Geschäftschancen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist.
(8) Bei Datenverlust haftet der Anbieter im Falle leichter Fahrlässigkeit nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei einer angemessenen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(9) Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(10) Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Anbieter trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung der Plattform.
(2) Eine besondere revisionssichere oder gesetzlich vorgeschriebene Langzeitarchivierung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Produkts ist.
(3) Soweit Exportmöglichkeiten bestehen, wird dem Kunden empfohlen, geschäftskritische Daten regelmäßig zusätzlich zu exportieren und eigenständig zu sichern.
(4) Der Kunde bleibt für die Einhaltung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verantwortlich.
(1) Nach Ende des Vertrags wird der Kundenaccount deaktiviert.
(2) Soweit technisch möglich, erhält der Kunde Gelegenheit, seine Daten vor Vertragsende beziehungsweise innerhalb einer vom Anbieter gewährten Nachfrist zu exportieren.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu sichern.
(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, kann der Anbieter Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende löschen.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungs-, Lösch- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.
(6) Für Verbraucher gelten insbesondere die gesetzlichen Rechte hinsichtlich der Bereitstellung von durch sie eingebrachten oder erzeugten Inhalten.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere:
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
(1) Der Anbieter kann Preise für zukünftige Vertragsperioden anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Sachliche Gründe können insbesondere sein:
(3) Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Beginn der nächsten Vertragsperiode angekündigt.
(4) Preisänderungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits bezahlte Vertragsperioden aus.
(5) Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % gegenüber der vorherigen Vertragsperiode, kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Preisänderung außerordentlich kündigen.
Preisänderungen gegenüber Verbrauchern erfolgen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende Informations-, Zustimmungs-, Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
(1) Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Der Verbraucher erhält vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
(3) Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt der Anbieter zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Online-Benutzeroberfläche bereit.
(4) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Wertersatz beziehungsweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts.
(1) Der Anbieter darf diese AGB für bestehende Verträge ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(2) Ein sachlicher Grund kann insbesondere bestehen aufgrund:
(3) Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
(4) Wesentliche Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zulasten des Kunden verschieben, werden nicht allein aufgrund eines Schweigens des Kunden wirksam, soweit dies rechtlich nicht zulässig ist.
(5) Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Anforderungen.
(1) Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, Unternehmensübertragung, Verschmelzung oder Übertragung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger übertragen.
(2) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
(1) Unternehmer dürfen nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
(2) Dies gilt nicht für Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(3) Verbraucher können nach den gesetzlichen Bestimmungen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Der Anbieter haftet nicht für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen. Hierzu gehören insbesondere:
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(1) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Hamm.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen AGB-Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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